AGB

 § 1 Allgemeine Nutzung der Einrichtung / Übertragbarkeit von Rechten
Um eine Nutzungsvereinbarung für den SPORTPUNKT Kernen abschließen zu können, ist eine Mitgliedschaft bei der Spvgg Rommelshausen e.V. zwingend notwendig.

Der Nutzer ist berechtigt, sämtliche der genannten Tarifart zugeordneten Angebote gemäß Aushang im SPORTPUNKT Kernen (Stettener Str. 52, 71394 Kernen) während der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten sind den Aushängen und der Homepage zu entnehmen – Änderungen bleiben vorbehalten. Der Nutzer ist verpflichtet, sich durch ein Chip-Armband an der Rezeption an- und abzumelden. Die mit der Nutzungsvereinbarung erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Nutzer verpflichtet sich der Spvgg Rommelshausen gegenüber, das ihm ausgehändigte Chip-Armband nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Nutzung nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können den SPORTPUNKT nicht nutzen.

§ 2 Vertragsbeginn / Vertragslaufzeit / Kündigung der Nutzungsvereinbarung
Die Nutzungsvereinbarung beginnt mit dem in diesem Formular vereinbarten „Vertragsbeginn“ und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Außerdem hat der Nutzer die Möglichkeit, vorab den SPORTPUNKT ab dem vereinbarten „Zutrittsbeginn“ zu nutzen.
Wird die Nutzungsvereinbarung nicht spätestens vier Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit in Textform gekündigt, verlängert sich die Nutzungsvereinbarung jeweils um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils vier Wochen zum Ende der Verlängerungszeiträume.  Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei der Spvgg Rommelshausen maßgeblich. Die Kündigung muss der Spvgg Rommelshausen per Post oder per E-Mail zugehen.

§ 3 Tarifbedingungen / Zahlung der Beiträge
Die monatlichen Nutzungsbeiträge für den SPORTPUNKT können Sie dem Aushang und der Homepage entnehmen. Mit Abschluss einer Nutzungsvereinbarung wird einmalig ein Betrag von EUR 99,– („Startpaket“ EUR 79,- + Chip-Armband EUR 20,-) fällig, der zusammen mit dem Beitrag für den ersten Nutzungsmonat eingezogen wird.  Liegt der Zutrittsbeginn vor dem Vertragsbeginn, wird für diesen Monat ein anteiliger Nutzungsbeitrag abgebucht (Berechnungsgrundlage 30 Tage pro Monat).

Der Beitrag ist im Voraus fällig und wird am Monatsersten per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Nutzer ermächtigt die Spvgg Rommelshausen, den monatlich anfallenden Monatsbeitrag sowie die einmalig anfallende Gebühr für  Startpaket und Chip-Armband für die Dauer der Mitgliedschaft per SEPA-Lastschrift einzuziehen. Eine Änderung der Bankverbindung wird der Nutzer unverzüglich mitteilen und ggf. eine neue Einzugsermächtigung erteilen. Ist der Nutzer mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen im Rückstand, kann die Spvgg Rommelshausen die Nutzungsvereinbarung kündigen und die gesamten restlichen Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit fällig stellen und einfordern.
Der Nutzer hat für die ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Erhält die Spvgg Rommelshausen nach Bankeinzug eine Rücklastschrift, befindet sich der Nutzer in Verzug. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat. Die Spvgg Rommelshausen ist im Falle des Verzugs berechtigt, die Nutzungsvereinbarung zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung des laufenden Nutzungsentgeltes bis zum Ende der Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt. Die Spvgg Rommelshausen ist weiterhin berechtigt, das Chip-Armband des Nutzers nach Erhalt der Rücklastschrift zu sperren und für den Fall der Weiterführung des Vertrages durch die Spvgg Rommelshausen erst wieder nach Zahlung des Beitrages zuzüglich der verzugsbedingten Kosten freizugeben.

Ferner haftet der Nutzer für die Kosten, die der Spvgg Rommelshausen durch Rücklastschriften entstehen. Tarifänderungen kann der Nutzer nur auf dem dafür vorgesehenen Formular vornehmen. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Änderungen der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Beiträge. Die Spvgg Rommelshausen behält sich das Recht vor, die Beiträge automatisch anzupassen. In diesem Fall wird die Spvgg Rommelshausen allen Nutzern eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Die Nutzer können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Spvgg Rommelshausen widersprechen und die Nutzungsvereinbarung kündigen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Spvgg Rommelshausen in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

§ 4 Sondertarife
Die von der Spvgg Rommelshausen angebotenen Sondertarife (derzeit: Schüler-/Studenten-/Auszubildendentarif) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch den Nutzer erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzung gegenüber der Spvgg Rommelshausen in zureichender Form nachgewiesen wird.

Der Nutzer ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies der Spvgg Rommelshausen unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder in einem Schüler-/Studenten-/Auszubildendentarif sind zudem verpflichtet, jeweils zum 1. Oktober und zum 1. April eines Jahres einen entsprechenden Nachweis zur Prüfung bei der Spvgg Rommelshausen in Kopie vorzulegen. Erlangt die Spvgg Rommelshausen Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Nutzer entfallen sind oder kommt der Nutzer den Nachweisverpflichtungen nicht nach, ist die Spvgg Rommelshausen berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.

§ 5 Chiparmband / Folgen eines Verlustes des Chip-Armbandes / Überlassung an Dritte
Soweit die Spvgg Rommelshausen dem Nutzer Geldguthaben als Bonus schenkt, kann dieser Warenrabatt nur auf Produkte eingelöst werden, die an der Theke verkauft werden. Der Verlust des Chip-Armbandes ist der Spvgg Rommelshausen unverzüglich in Textform mitzuteilen. Bei Verlust des Chip-Armbandes wird auf Kosten des Nutzers Ersatz beschafft. Die Kosten betragen EUR 25,–. Nutzt eine dritte Person unbefugt das Chip-Armband des Nutzers und ist eine Nutzung darauf zurückzuführen, dass das Chip-Armband dem Dritten durch den Nutzer vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist, so ist der Nutzer verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 50,– zu zahlen, wenn der Nutzer nicht nachweist, dass im Einzelfall ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Spvgg Rommelshausen bleibt unberührt.

§ 6 Nutzung der Spinde
Die von der Spvgg Rommelshausen zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Nutzer ausschließlich während seiner Anwesenheit im SPORTPUNKT genutzt werden. Die Spvgg Rommelshausen ist berechtigt, über diese Anwesenheit hinaus verwendete Spinde zu öffnen.

§ 7 Hausrecht
Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die Spvgg Rommelshausen vor, dem Nutzer fristlos zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen. Die Leitung des SPORTPUNKT und der Vorstand der Spvgg Rommelshausen haben das Recht, den Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Besuch auszuschließen. In diesem Fall werden dem Nutzer im Voraus entrichtete Beiträge zurückerstattet.

§ 8 Konsumverbote
Es ist dem Nutzer untersagt, im SPORTPUNKT zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Nutzer untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Nutzers dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Nutzers erhöhen sollen, in den SPORTPUNKT mitzubringen (Verbot der Einnahme unerlaubter Substanzen).

§ 9 Gesundheit
Die Spvgg Rommelshausen weist den Nutzer darauf hin, dass sich aus der Nutzung des SPORTPUNKT gesundheitliche Risiken ergeben können.

§ 10 Kommunikation / Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung
Soweit der Nutzer in der Nutzungsvereinbarung seine E-Mail-Adresse angegeben hat, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Kommunikation mit der Spvgg Rommelshausen über diese E-Mail-Adresse abgewickelt wird. Mit dem Beitritt eines Nutzers nimmt die Spvgg Rommelshausen seine Adresse, sein Geburtsdatum, sein Geschlecht, seine Kontaktdaten und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Nutzer wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

Als Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht, ausgeübte Sportarten und die Vereinsmitgliedsnummer. Bei Betreten des SPORTPUNKT werden Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst und gespeichert. Die von der Spvgg Rommelshausen im Einverständnis mit dem Nutzer gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Mitglieder in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Social Media, Werbung, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können von der Spvgg Rommelshausen ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

Mit Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung willigt das Mitglied ein, dass die folgenden Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden: Stammdaten (inklusive Foto des Nutzers), Trainingsdaten und gesundheitsbezogene Daten, die im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erhoben wurden oder die der Nutzer der Spvgg Rommelshausen mitgeteilt hat.

Der Nutzer ist damit einverstanden, dass diese Daten auf Servern, betrieben und gewartet durch den Gerätehersteller Technogym Deutschland GmbH, übermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Die Datenverarbeitung dient der Planung und Optimierung des Trainings durch Mitarbeiter der Spvgg Rommelshausen vor Ort und der automatischen Wahl der Einstellungen der Trainingsgeräte. Auf die Daten kann jeder Teilnehmer durch die Nutzung der Geräte zugreifen. Zudem ist geplant, dass der Nutzer seine Daten zu einem späteren Zeitpunkt auch über das Internet einsehen kann.

Die Daten werden durch die Technogym Deutschland GmbH in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder für Werbung oder Markt- und Meinungsforschung verarbeitet und genutzt. Für statistische Zwecke werden die Daten nur in anonymisierter Form verwendet. Der Nutzer kann jederzeit nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz Auskunft über seine gespeicherten Daten verlangen. Ansprechpartner ist der Datenschutzbeauftragte der Technogym Deutschland GmbH.    

§ 11 Schadensersatz
Wird es der Spvgg Rommelshausen aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden.

§ 12 Haftung
Die Spvgg Rommelshausen haftet nicht für den Verlust und die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in den SPORTPUNKT zu bringen. Von Seiten der Spvgg Rommelshausen werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch die Spvgg Rommelshausen zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten der Spvgg Rommelshausen in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

Die Spvgg Rommelshausen haftet grundsätzlich nur für durch die Spvgg Rommelshausen, deren gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht im Falle eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht oder im Falle der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit einer Person. Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die daraus resultierende Schadensersatzhaftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Spvgg Rommelshausen bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Spvgg Rommelshausen zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der im Nutzungsvertrag genannten Einrichtungen.

Weiterhin haftet die Spvgg Rommelshausen nicht für selbstverschuldete Unfälle der Mitglieder.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.